Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen.
Der Bereich „Verkehrsordnung“ ist Bestandteil des Fachdienstes „Zulassung und Verkehr“ im Fachbereich II "Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz" und umfasst derzeit 5 Mitarbeiter*innen. Kernaufgaben sind neben den Themen Straßenverkehr, Beschilderungen und Markierungen beispielsweise auch Ausnahmeregelungen zu Schwertransporten und Sonntagsfahrverboten.
Ziel der Stelle ist die Gewährleistung der rechtssicheren Aufgabenwahrnehmung des Fachdienstes "Zulassung und Verkehr".
- Bearbeitung von grundsätzlichen Angelegenheiten in den Rechtsbereichen Straßenverkehr und Kfz-Zulassung
- Beratung der verschiedenen Hierarchieebenen (Landrat, Fachbereichsleitung, Fachdienstleitung, Fachgebietsleitungen) sowie der Mitarbeitenden des Fachdienstes bei straßenverkehr- und zulassungsrechtlichen Grundsatzfragen sowie bei Einzelfallentscheidungen mit richtungsweisendem Charakter
- Überwachung der stetigen Rechtsprechung und der Entwicklung von Rechtsvorschriften bei verkehr- und zulassungsrechtlichen Themen sowie Ausarbeitung von etwaigen Auswirkungen auf den Fachdienst "Verkehr und Zulassung"
- Eruierung von digitalen Potenzialen und Beratung der Hierarchieebenen
- Begleitung von digitalen Großprojekten und Onlineleistungen (bsp. i-Kfz) und Beratung der Hierarchieebenen
- Aufsicht und Genehmigungserteilungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten für Unternehmen des Güter- und Personenverkehrs
- Lizenzerteilung, -erweiterung, -änderung und -verlängerung im Bereich des Güterkraftverkehrs
- Konzessionserteilung, -änderung und -verlängerung sowie Ausnahmegenehmigungen im Bereich des Taxen- und Mietwagenverkehrs
- Aufsichtsfunktion über alle vorgenannten Betriebe
- Auswertung der von den kreisangehörigen Ordnungsämtern übermittelten Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen
- Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen im Bereich der Verkehrsgewerbeaufsicht und Straßenverkehrsaufsicht
- eine abgeschlossene Ausbildung inklusive Weiterbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt*in (Angestelltenlehrgang II) oder
- ein abgeschlossenes verwaltungswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Studium mit mehrjähriger Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung oder
- die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung
und darüber hinaus idealerweise
- gute Kenntnisse im Straßenverkehrsrecht und im Kfz-Zulassungsrecht
- Urteilsfähigkeit, eine hohe Eigeninitiative und eine gute Auffassungsgabe
- gute Kommunikations- und Moderationsfähigkeit sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbereitschaft
- E 11 TVöD/A 11 SHBesG
- sicherer Arbeitsplatz
- festes Monatsgehalt
- moderne Büroausstattung
- Zuschuss Fahrrad/ÖPNV-Ticket
- Fort-/Weiterbildungsangebote
- Firmenfitness/psych. Beratung
- flexible Arbeitszeiten/mobiles Arbeiten
- Kinder-/Pflegenotfallbetreuung
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